Stiftung und Nachlass, 3.A., 2010
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Bundesministerium der Finanzen
»Einer der führenden Experten im Erbrecht«
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Intelligente Vorsorge - Regelungen jetzt prüfen
Neues Erb- und Verjährungsrecht zum 01.01.2010
Am 01.01.2010 tritt die Reform des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft.
Leider sind noch zuwenig Unternehmer und auch ihre Nachfolger über die neuen rechtlichen Möglichkeiten informiert. Bei dem wichtigen Thema Erben und Vererben gibt es viele Varianten der Vorsorge, die es zu prüfen gilt. Gerade die Neuregelungen zum Anfang des nächsten Jahres bergen Chancen und Risiken hinsichtlich des Pflichtteilsrechts, die die Versorgung des Unternehmers beeinflussen können.
Wer Klarheit und Sicherheit möchte, sollte, auch wenn die Unternehmensnachfolge bereits geregelt ist, ein Vorsorgepaket schnüren, das den Notfall - Verhinderung oder Ausfall des Nachfolgers - berücksichtigt und die Versorgung des Übergebers dauerhaft sichert.
Individuell gestaltete vorsorgende Verfügungen - Patientenverfügung und Altersvorsorgevollmacht - sowie individuelle Testamentsregelungen schaffen eine sichere Grundlage für die Zukunft. Fundierte Vorsorge und Vermögenssicherung für Mandanten sind seit über 12 Jahren meine Anliegen.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Beratungsbedarf? Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihr Schreiben und antworte Ihnen gerne.
Dr. Lutz Förster
Rechtsanwalt



