Stiftung und Nachlass, 3.A., 2010
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Aktuelles Urteil zum Behindertentestament
Der aktuelle Beschluss des OVG Münster vom 18.07.2008 zum Thema Behindertentestament verunsichert die Öffentlichkeit.
Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser den zu schützenden Erben im Hinblick auf das Kapitalvermögen von den Beschränkungen der Vorerbschaft befreit und die Rechte des Testamentsvollstreckers beschränkt. Der behinderte Mensch konnte in Teilen selbständig über seinen Nachlass verfügen.
Damit wurde das Grundmuster des 1990 und 1993 durch den Bundesgerichtshof anerkannten Behindertentestaments verlassen. Dem klagenden, behinderten Menschen wurde der Anspruch auf Übernahme der Heimkosten im Rahmen der Eingliederungshilfe verwehrt, da er zunächst das ererbte Vermögen aufbrauchen solle.
Wer Klarheit und Sicherheit möchte, verfügt das klassische Behindertentestament, das den Eltern des Behinderten die Dispositionsfreiheit und damit die Absicherung lebzeitiger Schenkungen durch Vorausvermächtnis bietet.
Zu diesem Thema erhalten Sie von mir Flyer, umfassende Informationen, gerne auch über einen Vortrag.
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Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihr Schreiben und antworte gern!
Dr. Lutz Förster
Rechtsanwalt



