Aktuelle Nachrichten

Valid XHTML 1.0 Transitional Valid CSS!

Erbrecht

Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10 d EStG

(BFH vom 17.12.2007-GrS 2/04, NWB-EN-Nr. 267/2008)

Der große Senat des BFH hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10 d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommen-steuer geltend machen kann. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die bisherige Rechtsprechung des BFH, die dies gestattete, weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die vor der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.