Mein Vater will mir zwar meinen Pflichtteil auszahlen, aber ihn mit 5000 Euro verrechnen, die mir meine jetzt verstorbene Mutter vor fünf Jahren schenkte. Darf er das?
Nein, denn dies ist nur zulässig, wenn die Mutter das Geldgeschenk mit der Auflage verknüpfte, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.
Das kann mündlich, sollte aber besser schriftlich erfolgen in Form eines Erb- oder Pflichtteilsverzichtsvertrags zwischen Erblasser (hier: die Mutter) und Pflichtteilsberechtigtem (das Kind). Der Vertrag ist an keine Frist gebunden, kann also auch noch Jahre, nachdem das Geld geschenkt wurde, abgeschlossen werden. Da die Mutter aber bereits gestorben ist, fällt ein solcher Vertrag aus. Insofern steht Ihnen als Kind der Pflichtteil ohne Abzug zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches umfasst und immer ein Geldanspruch ist.



