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Erbrecht

Haben Geschiedene einen Erbanspruch?

Ich erhielt vor kurzem Nachricht vom Tod meines Ex-Mannes. Bin ich, obwohl geschieden, erbberechtigt?

Nein, denn die gesetzlichen Erbansprüche entfallen mit Beendigung der Ehe. Das gilt jedoch nicht für den Versorgungsausgleich, den das Familiengericht im Rahmen der Scheidung regelt. Dabei handelt es sich um die Aufteilung der Rentenanwartschaften der Ehegatten. Der wirtschaftlich besser gestellte Ex-Partner, meist der Mann, kann darüber hinaus verpflichtet werden, die Beiträge zur Rentenversicherung für den anderen Ehegatten zu zahlen.

Dieser Ausgleichsanspruch erlischt nicht mit dem Tod des Ex-Mannes. Vielmehr kann die geschiedene Ehefrau diesen Ausgleichsanspruch gegenüber den Erben, zum Beispiel der zweiten Frau oder den Kindern, geltend machen. Die Erben können sich nicht auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen oder Ratenzahlung beantragen, da ihre Verpflichtung aus einem familienrechtlichen Verhältnis des früheren Ehegatten stammt. Der Versorgungsausgleich wirkt also über den Tod des verpflichteten Ex-Ehemannes zugunsten der längerlebenden geschiedenen Ehefrau hinaus.