Mehr und mehr Menschen entschließen sich, ihr Vermögen oder wesentliche Teile davon der Allgemeinheit für ein persönliches Anliegen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Sie errichten eine steuerbegünstigte Stiftung, die auf Ewigkeit ausgerichtet ist. Ihre Beweggründe sind so vielfältig wie die Zwecke, für die gestiftet wird.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über verschiedene Aspekte aus dem Stiftungsrecht informieren.
Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Testament oder Erbvertrag von Todes wegen erfolgen. Bei der Stiftungserrichtung von Todes wegen sind die Pflichtteilsansprüche etwaiger nicht bedachter Berechtigter zu bedenken. Auch eine gemeinnützige Stiftung muss nach geltendem Recht die Pflichtteilsansprüche enterbter Abkömmlinge oder des Ehegatten begleichen.
Auf Ewigkeit ausgerichtet! Bei mir erfahren Sie umfassende persönliche Beratung und Begleitung bei der Errichtung Ihrer Stiftung oder bei Ihrer Zustiftung.



