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Stiftungsrecht

Gibt es ein Recht auf staatliche Anerkennung für Gemeinnützige Stiftungen?

Seit dem 01.06.2002 haben gemeinnützige Stiftungen ein Recht auf Anerkennung, wenn in der Stiftungssatzung die gesetzlich vorgeschriebenen Vor-aussetzungen erfüllt sind. Dem neuen Stiftungszivilrecht stimmte der Bundesrat am 31.05.2002 zu. In der Satzung der Stiftung müssen deren Name und Sitz sowie Zweck und Vermögensausstattung geregelt sein. Weiterhin ist das Vertretungsorgan, i.d.R. der Vorstand, zu benennen. Nach der Reform des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Stiftungen im Jahre 2000 ist nun mit einer weiteren Welle von Stiftungserrichtungen zu rechnen. Angesichts der jährlich übertragenen Nachlasswerte von ca. 200 Milliarden Euro kommt dem Stiftungswesen eine immer größere Bedeutung für das Gemeinwesen zu. Stiftungen können dort tätig werden, wo der Staat sich aus finanziellen Gründen zurückgezogen hat. Stiftungen sind auch für den Normalbürger interessant: Man kann sich verewigen und steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.