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Stiftungsrecht

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Wenn Sie stiften und etwas bewirken möchten,
sollte das gut geplant sein.

Mehr und mehr Menschen entschließen sich, ihr Vermögen oder wesentliche Teile davon der Allgemeinheit für ein persönliches Anliegen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Sie errichten eine steuerbegünstigte Stiftung, die auf Ewigkeit ausgerichtet ist. Ihre Beweggründe sind so vielfältig wie die Zwecke, für die gestiftet wird.

Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Aspekte aus dem Stiftungsrecht.

Die Errichtung einer Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Testament oder Erbvertrag von Todes wegen erfolgen. Bei der Stiftungserrichtung von Todes wegen sind die Pflichtteilsansprüche etwaiger nicht bedachter Berechtigter zu bedenken. Auch eine gemeinnützige Stiftung muss nach geltendem Recht die Pflichtteilsansprüche enterbter Abkömmlinge, des Ehegattens oder Lebenspartners sowie der Eltern, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind, begleichen.

Richten Sie Ihre Stiftung entsprechend Ihrer persönlichen Beweggründe und Ansprüche ein. Wir beraten Sie gerne –  umfassend und persönlich und begleiten Sie bei der Errichtung Ihrer Stiftung oder bei Ihrer Zustiftung.

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