Kennen Sie Ihr Grundbuch?
Im Grundbuch ist verzeichnet, wer Eigentümer eines Grundstücks ist, welche Rechte Dritter daran bestehen und welche Rechte der Eigentümer an anderen Grundstücken hat.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung vom 24.07.2019 (Aktenzeichen XII ZB 560/18) zunächst seine ständige Rechtsprechung zum Behindertentestament bestätigt:
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