Testamentvollstreckung • Kanzlei Erbrecht
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Testaments­vollstreckung

Sie möchten, dass Ihr Wille auf effektive Weise nach Ihrem Ableben erfüllt wird? Dann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Testament oder Erbvertrag sehr sinnvoll. Besonders, wenn Sie minderjährige oder behinderte Erben haben, zerstrittene Erben befürchten oder eine Erbengemeinschaft einsetzen. Auch wenn Sie Vermächtnisse / Auflagen bestimmen möchten kann dies ratsam sein, um möglichen erbrechtlichen Streit zu vermeiden.

Die Testamentsvollstreckung ist eine Anordnung des Erblassers, den Nachlass in seinem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Sie wird in den §§ 2197 – 2228 BGB geregelt und jeder Erblasser hat das Recht einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, § 2197 Abs. 1 BGB.

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie als Verfügende oder Verfügender beruhigt sein, dass Ihr Wille durch eine Person Ihres Vertrauens mit fachlicher Kompetenz nach Ihrem Tode erfüllt und ggf. auch gegen den Willen von Erben, Erbinnen, Vermächtnisnehmer oder Vermächtnisnehmerinnen durchgesetzt wird.

Damit der Testamentsvollstrecker Ihren Willen wirkungsvoll erfüllen und idealerweise den Frieden in Ihrer Familie erhalten oder unterstützen kann, ist von einer Testamentsvollstreckung als Gefälligkeit abzuraten. Die Ausübung und Erfüllung dieses Amtes erfordert erhebliches fachliches Know-how und gleichzeitig empathische Distanz zu allen Beteiligten bei der Erfüllung der Aufgaben und Pflichten z.B. gegenüber Erben oder Vermächtnisnehmern, Erfahrung und einen hohen Zeitaufwand. Der Testamentsvollstrecker kann das Amt auch ablehnen, wenn er die geforderten Aufgaben persönlich nicht leisten möchte oder fachlich nicht kann.

Sie finden Gewissheit und schaffen bestmögliche Voraussetzungen für das Gelingen der späteren Vollstreckung Ihres Testaments, wenn Sie lebzeitig mit der vorgesehenen Person Ihres Vertrauens sprechen, die Aufgaben festlegen, eine Vergütung klar abstimmen und anschließend testamentarisch festlegen.

Entdecken Sie im Folgenden unsere Vielfalt an Leistungen. Gerne unterstützen wir Sie als Testamentsvollstrecker.

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