Kosten
Transparenz von Anfang an
I. Erste Beratung
Eine Erstberatung stellt eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung dar und erfolgt ausschließlich mündlich.
Die Gebühr beträgt höchstens 190,00 € zzgl. gesetzl. USt, § 34 Abs. 1 S. 3, 2.Hs. RVG.
Diese Gebühr kann auf eine anschließende Beratung oder Vertretung angerechnet werden.
II. Berechnung der Vergütung nach dem Gegenstandswert:
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem
- des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
- der Bedeutung der Angelegenheit sowie
- der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
III. Vergütungsvereinbarung
a) Pauschalvergütung
Außergerichtlich, z.B. bei Entwurf eines Erbvertrages / Testaments oder bei Errichtung einer Stiftung, hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten zu treffen. Vereinbart werden können Pauschal- oder Zeitvergütungen, die höher (gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG) oder niedriger (gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 RVG) als die gesetzlichen Gebühren sein können.
b) Zeitvergütung
Der Stundensatz beträgt zwischen 230,-- € und 350,-- € zzgl. USt, abhängig von Komplexität und Aufwand der Angelegenheit.