Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist eine Anordnung des Erblassers, den Nachlass in seinem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Sie wird in den §§ 2197 - 2228 BGB geregelt. Jeder Erblasser hat das Recht einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, § 2197 Abs. 1 BGB. Dies kann insbesondere hilfreich sein, wenn die Erben noch minderjährig sind, behindert oder eine Erbengemeinschaft zu erwarten ist, die mindestens teilweise unterschiedliche Interessen verfolgt.