Haftung
Dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker zustehen. Im Rahmen der Ausübung seines Amtes obliegen dem Testamentsvollstrecker bestimmte Pflichten, die er zu beachten hat. Verletzt er die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Gerne beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen.