Vergütung
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bietet in der Regel Konfliktpotential zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker, da der Erblasser häufig über die Formulierung:
„Der Testamentsvollstrecker erhält eine angemessene Vergütung.“
keine weiteren Regelungen über die konkrete Höhe der Vergütung getroffen hat.
Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen des Testamentsvollstreckers sowie bei der Gestaltung der Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament, um einem späteren Streit vorzubeugen, beraten wir Sie gerne.